Allgemeine Informationen zum Lehrgangsbetrieb

Lehrgangsdauer:
Beginn und Dauer der Ausbildungs-, Ferien-, Trainer- und Sonderlehrgänge sind dem aktuellen Lehrgangsplan zu entnehmen. Die Ausbildungszeiten sind Montag bis Freitag von 7 Uhr (bzw. 7.30 Uhr für Externe) bis 18 Uhr, sowie Samstag bis 12.00 Uhr.

Ausbildung:
In Theorie und Praxis werden die Lehrgangsteilnehmer nach den klassischen Grundsätzen der Reiterei unterrichtet. Die reiterliche Ausbildung erfolgt entsprechend dem Ausbildungsstand der Teilnehmer in kleinen Abteilungen, um eine individuelle Weiterbildung zu gewährleisten. Neben dem praktischen Unterricht wird grösster Wert auf eine umfassende theoretische Unterweisung gelegt, die zum Teil durch Fachreferenten erfolgt. Die Lehrgangsteilnehmer werden ausbildungsmässig zu allen Arbeiten herangezogen, die im Umgang mit Pferden innerhalb des Stallbetriebes verbunden sind.

Abzeichen:
Am Ende entsprechend ausgewiesener Lehrgänge besteht die Möglichkeit, das Reitabzeichen Klasse IV, III bzw. Silber II, I, den Basispass, das Longierab- zeichen oder die Prüfung zum Trainer C, B oder A abzulegen. Der Ausbildungsleiter entscheidet darüber, wer zu einer derartigen Prüfung zugelassen werden kann.

Reitanzug und Arbeitszeug:
Jeder Teilnehmer sollte neben dem Reitanzug für Prüfungen laut LPO passende Reitkleidung und wenn möglich Pferdeputzzeug mitbringen. In der Reitausbildung wird aus versicherungstechnischen Gründen eine splittersichere Reitkappe mit Drei- bzw. Vierpunkt-Befestigung gefordert.

Anmeldung und Lehrgangsgebühren:
Anmeldungen sollten wegen der grösseren Nachfrage möglichst frühzeitig erfolgen. Die Anmeldung kann direkt online oder anhand des Anmeldevordruck erfolgen. Bei mehrtägigen Lehrgängen ist nach unserer Bestätigung die jeweilige Anmeldegebühr (Anzahlung) fällig.

Ein Pferdepass mit gültigem Influenza - Impfnachweis ist für jedes eingestellte Pferd Pflicht und muss vor Einstallung vorgelegt werden.

Erstattung:
Die Anmeldegebühr wird mit den Lehrgangsgebühren verrechnet und wird zu
50 % erstattet, falls ein Rücktritt bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn erfolgt. Bei späterer Abmeldung erfolgt keine Erstattung. Bei Absagen durch die Schule wird die Eintragungsgebühr voll zurückgezahlt. Die Lehrgangsgebühren sind vor Beginn des Lehrgangs zu entrichten, zusätzliche Prüfungsgebühren werden vor der Prüfung erhoben. Bei vorzeitigen Beenden eines Lehrganges werden die Kosten für Verpflegung und Pferdepension für die verbleibende Dauer des Lehrganges vollständig erstattet.

Versicherung:
Vereinsmitglieder, deren Verein Mitglied des Landessportbundes ist, sind über die Sporthilfe unfallversichert, Lehrgangsteilnehmern bzw. Privatreitern, die keinem Verein angehören, wird empfohlen eine spezielle Unfallversicherung abzuschliessen.