Einstellen von Pensions- und Ausbildungspferden

Pferdebesitzer können ihre Pferde in den Stallungen der Schule einstellen (Pensionspferde) und auf den Anlagen der Schule für sich oder unter Anleitung reiten. Die Schule übernimmt die Betreuung der Pensionspferde.

Ebenso erfolgt die Ausbildung von jungen Pferden sowie von älteren und Korrekturpferden in Dressur, Springen und Vielseitigkeit bis Kl. S durch ihre Reitlehrer und Bereiter.

Die Schule kann eine Betreuung der Pferde durch einen Tierarzt oder Schmied übernehmen, die anfallenden Kosten werden dem Pferdebesitzer vom Tierarzt oder Schmied direkt in Rechnung gestellt.

Eine Haftpflichtversicherung für eingestellte Pferde ist Pflicht, da von Seiten der Schule kein Versicherungsschutz besteht.

Ein Pferdepass mit gültigem Influenza - Impfnachweis ist für jedes eingestellte Pferd Pflicht und muss vor Einstallung vorgelegt werden.