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Tierseuche: Pferdehof in Haan gesperrt
(PEMAG) Wie die Rheinische Post heute meldet, ist auf einem Pferdehof in Haan im Kreis Mettmann ein Schimmel-Wallach an ansteckender Blutarmut (infektiöse Anämie) erkrankt. Das teilte gestern das zuständige Kreisveterinäramt mit. Der Hof wurde gesperrt, bis alle Pferde dort untersucht sind. Betroffene Tiere müssen getötet werden, denn eine Therapie oder Impfung ist weder möglich noch erlaubt. Menschen sind nicht gefährdet. Das Veterinäramt hat einen Sperrbezirk von zwei Kilometer Durchmesser um den betroffenen Betrieb festgelegt.RRP hat für Sie kurzfristig die wichtigsten Infos zur Infektiösen Anämie bei Einhufern gesammelt:
Nur Tiere der Familie Equidae (Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel) sind für diese Viruserkrankung empfänglich. Menschen werden nicht gefährdet. Die Verbreitung der so genannten EIA ist weltweit. Virusträger und blutsaugenden Insekten (Vektoren) übertragen die Erkrankung. Hauptsächlich Bremsen, weniger Mücken und Fliegen. Die Krankheit verläuft akut, chronisch oder inapparent, wobei die klinischen Symptome je nach auftretender Form variieren. Der Ursprung der Erkrankung liegt in Sumpfgebieten der USA, Kanada, Teile von Süd und Zentral Amerika, Süd Afrika und Nord Australien. In Deutschland traten vereinzelte Fälle in Bayern, NRW und Hessen auf, sie erstreckten sich glücklicherweise nur auf wenige Tiere. Auslöser waren importierte Pferde aus Osteuropa und Russland.
Die Krankheitsbild umfasst nur allgemeine Symptome, die je nach Verlaufsform (akut, chronisch, inapparent) unterschiedlich stark ausgeprägt sind:
Gerötete Augen mit wässrigem Ausfluss
Blasse oder gelbe Schleimhäute (Anämie)
Blutungen in den Schleimhäuten
Schwäche, Gewichtsverlust, Schwellungen an Gliedmassen und Bauch (Oedema)
Aborte
Unfruchtbarkeit
Ataxie
Kolik
Fieber bis zu 41°C
Futterverweigerung
Blut in den Pferdeäpfeln
Tiere die symptomlos erkranken sind lebenslange Träger des Virus und eine ständige Ansteckungsgefahr für andere Equiden.
Als Vektoren kommen Bremsen, Mücken und Stechfliegen in Frage. Das Virus vermehrt sich nicht in den Insekten. Die zur Infektion notwendige Virusmenge wird durch mehrmaliges Stechen des Virusträgers erreicht. Eine Übertragung ist auch durch tierärztliche Instrumente, wie Kanülen, Thermometer, Maulgatter oder Nasenschlundsonde möglich, wenn sie nach Behandlung eines Virusträgers nicht gereinigt und desinfiziert wurden.
Indirekte Übertragung: von der Mutterstute auf das Fohlen, Eintritt durch gesunde und intakte Schleimhäute und Eintritt durch gesunde Haut und Wunden. Eine Infektion von Tier zu Tier findet aber so gut wie nie statt, da das Virus in Sekreten kaum vorhanden ist.
Die infektiöse Blutarmut der Einhufer ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Tiere mit unklarer Symptomatik sollten sofort dem Haustierarzt vorgestellt werden. Bei Seuchenverdacht ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu unterrichten. Dieses veranlasst weitere Maßnahmen wie Probenentnahme für diagnostische Untersuchungen, Einzelhaltung der verdächtigen Tiere, Verbringungsbeschränkungen (Teilnahmeverbot für Turniere) und Exportverbote. Sollte das Virus nachgewiesen werden, ist das betroffene Tier zu töten. Eine Therapie oder auch Impfung ist weder möglich noch erlaubt!
Bekämpfung:
Bislang sind weder Impfprophylaxe noch antivirale Therapie verfügbar.
EIA-Virus ist in der Umwelt labil gegen Wärme und Austrocknung. In hochgradig belasteten Injektionskanülen ist infektiöses Virus maximal vier Tage bei Raumtemperatur haltbar. Das Virus kann mit handelsüblichen Desinfektionsmitteln wie Detergenzien, Halogenderivaten (Chlorkalk, Hypochlorit, Chloramin) oder quaternären Ammoniumverbindungen wirksam inaktiviert werden. Formalin und Glutaraldehyd erwiesen sich als schwächer wirksam.
Die EIA ist innerhalb der Europäischen Gemeinschaft anzeigepflichtig und wird in Deutschland seuchenrechtlich durch die „Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung)“ reglementiert. Im Verdachtsfall wird der betroffene Bestand gesperrt, d.h. die Tiere werden aufgestallt, Tierbewegungen werden unterbunden und geeignete Desinfektionsmaßnahmen zur Vermeidung einer Verschleppung des Erregers werden eingeleitet. Sämtliche Tiere der betroffenen Pferdehaltungen (Ausbruchs- und Kontaktbestände) werden serologisch untersucht. Im Falle eines positiven Befundes müssen die infizierten Tiere umgehend getötet werden. Kontaktbetriebe werden über einen Zeitraum von 60 Tagen rückwirkend verfolgt, serologisch untersucht und ebenfalls gesperrt. Betroffene Tiere werden abgesondert und für eine Dauer von 60 Tagen unter amtliche Beobachtung gestellt. Die Sperrung infizierter Bestände wird aufgehoben, wenn alle Einhufer in zwei Kontrolluntersuchungen im Abstand von mindestens 4 Wochen negativ getestet wurden. Die erste Nachuntersuchung darf frühestens 21 Tage nach Tötung der letzten positiven Tiere erfolgen. Durch die Festlegung des Beobachtungszeitraumes auf mindestens 7 Wochen sollen weitere infizierte Tiere zuverlässig erkannt werden. Eine serologische Reaktion von Fohlen unter einem Alter von 6 Monaten kann auf passivem Transfer von Antikörpern der infizierten Muttertiere beruhen.
Bei Seuchengefahr sollten größere Pferdeansammlungen vermieden sowie Maßnahmen zur Insektenbekämpfung durchgeführt werden.
Generell sind serologische Kontrolluntersuchungen bei Neueinstallungen, im Rahmen des Pferdehandels und vor Turnieren dringend zu empfehlen.
Weitere Infos bekommen Sie beim entsprechenden Kreisveterinäramt Mettmann. Amtstierarzt ist Joachim Müller, Am Kolben 1 in 40822 Mettmann, Telefon 0 21 04/99 19 58, E-Mail: joachim.mueller@kreis-mettmann.de.
Infos:
www.amtstieraerzte.de
www.tierseucheninfo.niedersachsen.de



