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Novellierung Landesnaturschutzgesetz

Pferdesportverband Rheinland e.V. setzt sich für ein liberales Reitrecht ein

Die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes NRW (vormals Landschaftsgesetz NRW) steht an.
Von den Änderungen sind auch Vorschriften bezüglich des Reitens in Feld und Wald betroffen. Ein Großteil der neuen Regelungen ist zu begrüßen. Hierzu zählt die Freigabe von Fahrwegen im Wald. Das bedeutet konkret, dass zukünftig auch Wanderwege mit beritten werden dürfen.
Dieses positive Ergebnis haben die drei Pferdesportverbände Rheinland, Westfalen und die Vereinigung der Freizeitreiter- und Fahrer VFD NRW erzielt. Vorausgegangen sind jahrelange, intensive Gespräche mit den Vertretern des zuständigen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Auch mit Minister Remmel bestand diesbezüglich direkter Kontakt.
Selbstverständlich hatten sich die Verbandsvertreter auch für die Interessen der Fahrer eingesetzt. Ebenso sollte auf zu viel Bürokratie verzichtet werden. Das jetzige Ergebnis entspricht dem maximal Erreichbaren.

Im vorliegenden Gesetzentwurf sind allerdings zwei Punkte enthalten, mit denen die drei Pferdesportverbände nicht einverstanden sind:

§ 58 Abs. 9: "Das Führen von Pferden in der freien Landschaft und im Wald richtet sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes über das Reiten."

Das Führen von Pferden wird hiernach dem Reiten gleichgestellt.
Ein diesbezüglicher Regelungsbedarf ist nicht notwendig. In der Praxis führt diese Regelung zu unnötigen Erschwernissen. Das betrifft einerseits den Wanderreiter, aber auch den einzelnen Pferdehalter, der sein Tier auf die Koppel bringen möchte.

§ 59 Abs. 2, letzter Satz: "Beim Reiten dürfen werden ein Hund noch mehrere Hunde mitgeführt werden."

Der Gesetzgeber verhängt ein Hundeverbot. Betroffen sind sogar angeleinte Hunde, sowohl in der Landschaft als auch im Wald. Für diese unverhältnismäßige Neuregelung gibt es keinen wichtigen Grund.
Völlig vergessen wird, dass Hunde gezielt für die Begleitung am Pferd ausgebildet werden. Das gilt insbesondere auch für Hunde von Schleppjagdvereinen, die professionell auf Gehorsam trainiert sind.

Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell zur Beratung in den zuständigen Ausschüssen des Landtags.
Die drei Pferdesportverbände haben in einem gemeinsamen Schreiben an die entsprechenden Ausschüsse ihre Kritik zum Ausdruck gebracht und gefordert, diese geplanten Änderungen wieder zu streichen.
Im Zusammenhang mit dem Referentenentwurf hatten die Pferdesportverbände bereits die Gelegenheit wahrgenommen, konstruktive Vorschläge bezüglich der Umsetzung des neuen Landesnaturschutzgesetzes NRW gegenüber dem Umweltministerium zu unterbreiten.
Darüber wurden die zuständigen Ausschüsse jetzt auch in Kenntnis gesetzt.
Für den 30. Mai 2016 ist eine Anhörung im Landtag terminiert. Die Vertreter der drei Pferdesportverbände hoffen, bei dieser Gelegenheit ihre gemeinsamen Standpunkte nochmal mündlich darlegen zu können.