Aktuelles aus dem Verband
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Besondere Bestimmungen LK Rheinland
Aufgrund von zum Teil nicht vorhersehbaren Problemen bei der Umsetzung der neuen LK-Bestimmungen vom 23.12.2015 zu § 14 (Wassergraben) wird diese Neuregelung für die Turniersaison 2016 zunächst ausgesetzt.Die in den LK-Bestimmungen vom 01.07.2015 genannten Regelungen (s.u.) bleiben weiter in Kraft.
Die LK wird sich kurzfristig erneut mit den genannten Bestimmungen befassen.
§ 14 - Anforderungen in Springprüfungen (504)
1. Auf allen PLS in NRW ist in jeder ausgeschriebenen Klasse mindestens einmal ein Wassergraben wie folgt einzusetzen:
Kl. A* - überbaut (als Liverpool) (gilt nicht in Hallen 20x40m)
Kl. A** - S - überbaut/offen gem. LPO
Alternativ kann hierzu auch ein festes Natur-Hindernis (Wall, Graben, Billard etc.) benutzt werden
Ab Kl. M* ist auf Freiland PLS der Liverpool bzw. der Graben mit Wasser zu füllen
2. Als zu reitendes Tempo gilt generell, wenn nicht anders ausgeschrieben:
Halle (20x40): 325 m/Min.
Im Freien: ab M**: 375 m/Min.
Für Springprüfungen gem. § 535 LPO Idealzeit gilt in der Halle generell 350m/Min und im Freien 375 m/Min.


