www.landesreitschule.de

Aktuelles aus dem Verband

Aktuelle Informationen

LK Rheinland: Die Neuregelung zur maximalen Anwesenheitszeit von Richtern hat ihren Sinn!

www.pemag.de Am 1. Juli 2015 ist eine Änderung in Bezug auf die maximale Anwesenheitszeit von Richtern in Kraft getreten. In einer Sitzung im März vergangenen Jahres hatte die Landeskommission Rheinland beschlossen, die Anwesenheitszeit von Richtern beim Turnier auf maximal zehn Stunden pro Tag zu begrenzen (siehe RRP 05/2015). Aufgrund von zwischenzeitlich aufgekommenen Unsicherheiten in der Anwendung dieses Beschlusses, erläutert der Vorsitzende der Landeskommission, PSVR-Vizepräsident Hans-Peter Schmitz, nun noch einmal die Hintergründe und die praktische Umsetzung der neuen Regelung.
"Die Neuregelung ist damals in der Landeskommission ausführlich diskutiert und beraten worden. Sie wurde nicht nur auf Wunsch der Richter eingeführt, sondern ausdrücklich auch von den Aktiven gefordert", so der Kommissionsvorsitzende. Die Richter sind beim Turnier für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung, die Sicherheit und die Einhaltung der Bestimmungen verantwortlich. Darüber hinaus entscheidet ihr Urteil am Richtertisch über die korrekt ausgeführte Ausbildung von Reitern und Pferden - und hat damit für Berufsreiter und -ausbilder auch Einfluss auf ihre Karriere. In Bezug auf den Verkauf von auf Turnieren vorgestellten Pferden haben Richterurteile darüber hinaus wirtschaftliche Bedeutung. Richter treffen bei ihrem Einsatz auf Turnieren also zahlreiche gravierende Entscheidungen. Und auch Amateurreiter nehmen für Turnierteilnahmen einen immer größeren zeitlichen und finanziellen Aufwand auf sich. "Der Sport wird insgesamt stetig anspruchsvoller - und teurer", betont Schmitz. "Und dafür erwarten die Teilnehmer zu Recht neben fachlicher Qualifikation aufmerksame und konzentrierte Richter! Nach mehr als zehn Stunden im Einsatz ist das aber schlichtweg nicht mehr möglich."
Gerade im Beruf stehende Richter seien außerdem immer weniger dazu bereit, Wochenende für Wochenende zum Teil drei Tage oder sogar länger Tag für Tag von früh morgens bis spät abends auf dem Turnier zu verbringen. "Schließlich muss man auch unter der Woche für den beruflichen Einsatz topfit sein", so Schmitz. Der ehrenamtliche Einsatz dürfe deswegen nicht überstrapaziert werden.
Viele Veranstalter haben in der Vergangenheit Bedenken in Bezug auf die Regelung der maximalen Anwesenheitszeit geäußert - diese seien aber vor allem darin begründet, dass einigen Turnierorganisatoren die praktische Anwendung des Beschlusses nicht ganz klar gewesen sei. "Entscheidend ist die korrekt geplante Zeiteinteilung", erklärt Hans-Peter Schmitz. "Der LK-Vertreter muss sie auf die Einhaltung der oben genannten Regelung prüfen. Abweichungen, die sich durch eine unerwartet hohe, nicht vorhersehbare Starterfüllung oder durch nicht vorherzusehende Verzögerungen oder Unterbrechungen ergeben und eine längere Anwesenheit eines oder mehrerer Richter erfordern, sind natürlich möglich. Diese muss der LK-Vertreter allerdings in seinem Bericht erwähnen und begründen." Dabei bezieht sich die Zehn-Stunden-Regelung auf die Anwesenheit des Richters am Turnierplatz, inbegriffen sind also auch Einsätze als Aufsicht am Vorbereitungsplatz und kleinere Pausen. "Größere Pausen von drei oder vier Stunden, die auch schon mal vorkommen, können allerdings abgezogen werden. Hier hat der Richter genügend Zeit, sich zwischendurch auszuruhen", betont der LK-Vorsitzende und ergänzt: "Wir sind uns sicher, dass diese neue Regelung im Grunde allen Beteiligten entgegenkommt, da sie die Qualität unserer Turniere sichert. Das sollte auch im Interesse der Veranstalter sein. Dennoch haben wir beschlossen, den Beschluss in einem Jahr nochmal auf den Prüfstand zu stellen und erneut darüber zu diskutieren."

Zum 1. Juli 2015 war außerdem die Aufwandsentschädigung für Richter zum Teil angehoben worden. Seit der Einführung des Richter-Tagegeldes im Jahr 2002 hatte dieses 80 Euro betragen. "Und dieser Betrag gilt auch weiterhin bei einer Anwesenheit des Richters von bis zu sechs Stunden am Tag. Lediglich bei einem längeren Einsatz hat sich die Aufwandsentschädigung auf 120 Euro pro Tag erhöht", klärt Hans-Peter Schmitz auf. Die Aufwandsentschädigung unterliegt für die Richter der Besteuerung - das heißt sie erhalten für ihre Tätigkeit netto eine noch geringere Entschädigung. Bis auf die teilweise Erhöhung des Tagegeldes wurden keine Veränderungen vorgenommen - so beträgt das Kilometer-Geld für Richter beispielsweise weiterhin 0,30 Euro pro Kilometer, obwohl die laufenden Kosten für Benzin, Wartungen und Reparaturen durchweg gestiegen sind. Bei der Aufwandsentschädigung für die Richter gehe es also keinesfalls um eine Bereicherung oder Arbeitsentlohnung. "Es geht lediglich darum, die ehrenamtliche Tätigkeit des Richters, welche mit einer hohen Verantwortung einhergeht, finanziell so zu entschädigen, dass dies auch als Zeichen der Wertschätzung gesehen werden kann!"